cs en de ru
 
 
 

Recht des geistigen Eigentums

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen mit ihrem Know-how in allen Fragen des Patentrechts, der Schutzmarken, des Industriemusters, der Uhrheberechte und der Rechte zu den Informationstechnologien (IT-Recht).

Unsere Rechtsanwälte vertreten die Klienten in den Registrierungsverfahren vor dem Amt für den Schutz des Industrieeigentums, sie fertigen entsprechende Verträge für die Nutzung des geistigen Eigentums inkl. Lizenzverträge. Wir vertreten unsere Klienten im Rahmen vom Schutz der Uhrheberechte, wenn diese durch Drittpersonen verletzt werden, und zwar sowohl vor den Gerichten als auch bei Verhandlungen mit den anderen Parteien.