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Dienstleitungen im Zusammenhang mit Visum zum Aufenthalt der Ausländer auf dem Gebiet der Tschechischen Republik

ŽIŽKA & PARTNERS Rechtsanwälte bietet den Klienten einen komplexen Service im Zusammenhang mit Visum zum Aufenthalt der Ausländer auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.

Unsere Anwälte zusammen mit einem Expertenteam leisten den Klienten aus der Europäischen Union und sonstigen Ländern Beratung und Assistenz während des ganzen Prozesses von Erteilung eines Aufenthaltsvisums in der Tschechischen Republik, vor allem bei der Beschaffung von notwendigen Dokumenten, Ausfühlen von erforderlichen Formularen, Beantragung des Visums und Assistenz bei Verhandlungen mit der Fremdenpolizei der Tschechischen Republik.

Auf diesem Gebiet bieten wir unseren Klienten Beratung und Assistenz in folgenden Angelegenheiten an:

  • Erteilung von Kurzeitvisum - Aufenthaltsbewilligung für die Tschechische Republik bis zu 90 Tagen (Flughafenvisum, Transitvisum, Visum zum Aufenthalt bis zu 90 Tagen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik)
  • Erteilung von Langzeitvisum - Aufenthaltsbewilligung für die Tschechische Republik für mehr als 90 Tage (Aufenthaltsvisum für mehr als 90 Tage, Daueraufenthaltsbewilligung zum Unternehmen, zur Beschäftigung, zum Zusammenleben von Familien, Daueraufenthaltsbewilligung für Residenten eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Daueraufenthaltsbewilligung zum Studium, Daueraufenthaltsbewilligung zu wissenschaftlichen Forschungen)
  • Daueraufenthaltsbewilligung – ohne die Bedingungen vom vorherigen ununterbrochenen Aufenthalt in der Tschechischen Republik, mit der Bedingungen vom vorherigen ununterbrochenen Aufenthalt in der Tschechischen Republik
  • Aufenthaltsbewilligung für EU-Bürger in der Tschechischen Republik (Bestätigung über den zeitweiligen Aufenthalt des EU-Bürgers, Daueraufenthaltsbewilligung für EU-Bürger, Aufenthaltsbewilligung für Familienmitglieder eines EU-Bürgers auf dem Gebiet der Tschechischen Republik)